Unsere Führerscheinklassen

Das Steuer übernehmen und durchstarten!

Mit dem Führerschein in den eigenen Händen stehen die Ampeln auf Grün – privat und beruflich! Mit unseren Fahr-Profis bist du in kürzester Zeit auf der Zielgeraden zu deiner bestandenen Fahrprüfung.

Aber welcher Führerschein soll's sein?

Gerne beraten wir dich zu den umfangreichen Möglichkeiten in Sachen Auto, Motorrad oder Lkw. Schau dir doch einfach unsere Ausbildungsklassen weiter unten an!

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Möchtest du wissen, wieviel es kostet den Führerschein zu machen? Oder wie viele Theorie- und Praxisstunden in der Regel benötigt werden und welche Sonderfahrten Pflicht sind?
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Führerscheinklasse: PKW

PKW Führerscheinklasse B

Kraftfahrzeuge ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge

Mitführen von Anhängern:

  • Alle Anhänger bis 750 kg zGM
  • Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens

Mindestalter für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 KW:

  • 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

  • AM, L

Ausbildung:

  • Theorie:
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis:
    • Grundausbildung
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
PKW Führerscheinklasse B96

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

(Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens

 Ausbildung:

  • Theorie
    • 150 Minuten
  • Praxis
    • Praktische Übungen 210 Minuten
    • Fahren im Realverkehr 60 Minuten

Prüfung:

  • keine

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
PKW Führerscheinklasse BE

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM und bis 3.500 kg zGM.

Mindestalter:

  • 18 Jahre / 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens

Ausbildung:

  • Theorie
    • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 1 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theorieprüfung entfällt
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
PKW Führerscheinklasse B196

Ausweitung der Führerscheinklasse B auf zweirädrige Leichtkrafträder, deren Verbrennungs- oder Elektromotor folgende technischen Vorgaben erfüllt: Motorleistung max. 11kW, Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg. Bei Verbrennungsmotor: Hubraum max. 125cm3.

Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.

Ausbildung:

  • Theorie
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktischer Schulung

Prüfung:

  • keine

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Führerscheinklasse: Motorrad

Motorrad Mofa

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 oder Elektromotor (auch zweisitzig)

Mindestalter:

  • 15 Jahre

Ausbildung:

  • Theorie
    • 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. Wenn kein spezieller Mofakurs zustande kommt, können die Mofa-Bewerber zusammen mit Fahrschülern der Klassen AM, A1, A2 und A unterrichtet werden.
  • Praxis
    • 90 Minuten Grundausbildung

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung entfällt

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild
Motorrad Führerscheinklasse AM

Für alle AM-Fahrzeuge gilt:

  • bbH 45 km/h
  • Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm3 – Dieselmotor max. 500cm3

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen, Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.

Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW, Leermasse max. 270 kg.

Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2, Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4kW bei Quads), Leermasse max. 425 kg.

Mindestalter:

  • 15 Jahre (bis zum 16. Lebensjahr sind Fahrten nur in Deutschland erlaubt)

Ausbildung:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Motorrad Führerscheinklasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm3, Motorleistung max. 11kW, Verhältnis Leistung /Leermasse max. 0,1 kW/kg

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Leistung bis max. 15 kW.

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

  • AM

Ausbildung:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Motorrad Führerscheinklasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Mindestalter:

  • 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

  • AM, A1

Ausbildung:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 gilt folgendes (Aufstieg):

Ausbildung:

  • Theorie
    • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
  • Praxis
    • Grundausbildung

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung entfällt
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Motorrad Führerscheinklasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

Mindestalter:

  • Krafträder (auch mit Beiwagen)
    • 24 Jahre (20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
  • Dreirädrige Kraftfahrzeuge
    • 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen:

  • AM, A1, A2

Ausbildung:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • 5 Fahrstunden Überland
    • 4 Fahrstunden Autobahn
    • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

 

Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 gilt folgendes (Aufstieg):

Ausbildung:

  • Theorie
    • Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
  • Praxis
    • Grundausbildung

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung entfällt
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Führerscheinklasse: LKW

LKW Führerscheinklasse C1

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzten, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • Vorbesitz
    • Klasse B

Ausbildung:

  • Theorie
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • Unterweisung am Fahrzeug
    • 3 Fahrstunden Überland
    • 1 Fahrstunden Autobahn
    • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
LKW Führerscheinklasse C1E

Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM

Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM

Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg

Mindestalter:

  • 18 Jahre
  • Vorbesitz
    • Klasse C1

Ausbildung:

  • Theorie
    • Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • Unterweisung am Fahrzeug

Sonderfahrten (nur Klasse C1E):

  • 3 Fahrstunden Überland
  • 1 Fahrstunden Autobahn
  • 1 Fahrstunden bei Dunkelheit

Sonderfahrten gemeinsame Ausbildung Klasse C1 und C1E:

Solo:

  • 1 Fahrstunde Überland, 1 Fahrstunde Autobahn

Zug:

  • 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 2 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung entfällt
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
LKW Führerscheinklasse C

Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzten, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen
    • 18 Jahre

Vorbesitz:

  • Klasse B

Eingeschlossene Klassen:

  • C1

Ausbildung:

  • Theorie
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 10 Doppelstunden Zusatzstoff
    • bei Vorbesitz Klasse C1
      • 4 Doppelstunden Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung
  • Unterweisung am Fahrzeug
  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
LKW Führerscheinklasse CE

Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM

Mindestalter:

  • 21 Jahre
  • unter bestimmten Voraussetzungen
    • 18 Jahre

Vorbesitz:

  • Klasse C

Eingeschlossene Klassen:

  • BE, C1E, T

Ausbildung:

  • Theorie
    • 6 Doppelstunden Grundstoff
    • 4 Doppelstunden Zusatzstoff
  •  Praxis
    • Grundausbildung
    • Unterweisung am Fahrzeug

 Sonderfahrten nur Klasse CE:

  • 5 Fahrstunden Überland
  • 2 Fahrstunden Autobahn
  • 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Sonderfahrten gemeinsame Ausbildung Klasse C und CE:

Solo:

  • 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn

Zug:

  • 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Führerscheinklasse: Traktor

Traktor Führerscheinklasse L

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.

Mindestalter:

  • 16 Jahre

Ausbildung:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Keine praktische Ausbildung

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung entfällt

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Traktor Führerscheinklasse T

Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.

Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.

Mindestalter:

  • 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
  • 18 Jahre für bbH bis 60 km/h

Eingeschlossene Klassen:

  • AM, L

Ausbildung:

  • Theorie
    • 12 Doppelstunden Grundstoff
    • 6 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis
    • Grundausbildung
    • Unterweisung am Fahrzeug

Prüfung:

  • Theoretische Prüfung
  • Praktische Prüfung

Notwendige Unterlagen:

  • Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Moderne Fahrausbildung in der Fahrschule Martin in Waldshut-Tiengen, Dogern und Albbruck.

Fahrausbildung, die Spaß macht

An unseren drei Standorten in Waldshut, Dogern und Albbruck erwartet dich unser sympathisches Team, modern eingerichtete Räume und aktuelle Fahrzeugmodelle. 

Auf deinem Weg zum Führerschein begleiten wir dich mit einem genau auf dich abgestimmten Ausbildungskonzept. Komm doch einfach vorbei und lerne uns kennen. 

Moderne Fahrausbildung in der Fahrschule Martin in Waldshut-Tiengen, Dogern und Albbruck.

Waldshut-Tiengen

Dienstag & Donnerstag
Beratung & Anmeldung: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Albbruck

Montag
‍Beratung & Anmeldung: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Dogern

Dienstag & Donnerstag
‍Beratung & Anmeldung: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr