
Unsere Führerscheinklassen
Das Steuer übernehmen und durchstarten!
Mit dem Führerschein in den eigenen Händen stehen die Ampeln auf Grün – privat und beruflich! Mit unseren Fahr-Profis bist du in kürzester Zeit auf der Zielgeraden zu deiner bestandenen Fahrprüfung.
Aber welcher Führerschein soll's sein?
Gerne beraten wir dich zu den umfangreichen Möglichkeiten in Sachen Auto, Motorrad oder Lkw. Schau dir doch einfach unsere Ausbildungsklassen weiter unten an!
Hast du noch Fragen?
Möchtest du wissen, wieviel es kostet den Führerschein zu machen? Oder wie viele Theorie- und Praxisstunden in der Regel benötigt werden und welche Sonderfahrten Pflicht sind?
Gerne beraten wir dich unverbindlich und kostenlos zu deiner individuellen Situation. Wechsle jetzt auf die Überholspur und reservier dir gleich online deinen Erstberatungstermin. Wir bringen dich in Höchstgeschwindigkeit ans Ziel.
Führerscheinklasse: PKW
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A – bis 3500 kg zulässiger Gesamtmasse, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3500 kg begrenzt
Mindestalter:
- 18 Jahre / 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens
Mindestalter für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 KW:
- 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM, L
Ausbildung:
- Theorie:
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis:
- Grundausbildung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM. Die zGM der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
(Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B)
Mindestalter:
- 18 Jahre / 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens
Ausbildung:
- Theorie
- 150 Minuten
- Praxis
- Praktische Übungen 210 Minuten
- Fahren im Realverkehr 60 Minuten
Prüfung:
- keine
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zGM und bis 3.500 kg zGM.
Mindestalter:
- 18 Jahre / 17 Jahre im Rahmen des begleiteten Fahrens
Ausbildung:
- Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
- Praxis
- Grundausbildung
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theorieprüfung entfällt
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Ausweitung der Führerscheinklasse B auf zweirädrige Leichtkrafträder, deren Verbrennungs- oder Elektromotor folgende technischen Vorgaben erfüllt: Motorleistung max. 11kW, Leistungsgewicht höchstens 0,1 kW/kg. Bei Verbrennungsmotor: Hubraum max. 125cm3.
Die Schlüsselzahl B196 berechtigt nur zum Führen von Leichtkrafträdern in Deutschland.
Ausbildung:
- Theorie
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Mindestens 5 Unterrichtseinheiten von jeweils 90 Minuten Dauer fahrpraktischer Schulung
Prüfung:
- keine
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Führerscheinklasse: Motorrad
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 oder Elektromotor (auch zweisitzig)
Mindestalter:
- 15 Jahre
Ausbildung:
- Theorie
- 6 Doppelstunden in einem speziellen Mofakurs. Wenn kein spezieller Mofakurs zustande kommt, können die Mofa-Bewerber zusammen mit Fahrschülern der Klassen AM, A1, A2 und A unterrichtet werden.
- Praxis
- 90 Minuten Grundausbildung
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung entfällt
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum – Verbrennungsmotor max. 50 cm3 – Dieselmotor max. 500cm3
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge
ohne Beiwagen, Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
Dreirädrige Kleinkrafträder
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW, Leermasse max. 270 kg.
Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
Sitzplätze max. 2, Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW (4kW bei Quads), Leermasse max. 425 kg.
Mindestalter:
- 16 Jahre
Ausbildung:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm3, Motorleistung max. 11kW, Verhältnis Leistung /Leermasse max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, Leistung bis max. 15 kW.
Mindestalter:
- 16 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM
Ausbildung:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Mindestalter:
- 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM, A1
Ausbildung:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A1 gilt folgendes (Aufstieg):
Ausbildung:
- Theorie
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
- Praxis
- Grundausbildung
Prüfung:
- Theoretische Prüfung entfällt
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 und einer bbH von mehr als 45 km/h
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter:
- Krafträder (auch mit Beiwagen)
- 24 Jahre (20 Jahre bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2)
- Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen:
- AM, A1, A2
Ausbildung:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
- 5 Fahrstunden Überland
- 4 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Bei mind. 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2 gilt folgendes (Aufstieg):
Ausbildung:
- Theorie
- Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben
- Praxis
- Grundausbildung
Prüfung:
- Theoretische Prüfung entfällt
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Führerscheinklasse: LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzten, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter:
- 18 Jahre
- Vorbesitz
- Klasse B
Ausbildung:
- Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
- Unterweisung am Fahrzeug
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM
Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg
Mindestalter:
- 18 Jahre
- Vorbesitz
- Klasse C1
Ausbildung:
- Theorie
- Theoretische Ausbildung ist nicht vorgeschrieben
- Praxis
- Grundausbildung
- Unterweisung am Fahrzeug
Sonderfahrten (nur Klasse C1E):
- 3 Fahrstunden Überland
- 1 Fahrstunden Autobahn
- 1 Fahrstunden bei Dunkelheit
Sonderfahrten gemeinsame Ausbildung Klasse C1 und C1E:
Solo:
- 1 Fahrstunde Überland, 1 Fahrstunde Autobahn
Zug:
- 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn, 2 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung entfällt
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzten, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Mindestalter:
- 21 Jahre
- unter bestimmten Voraussetzungen
- 18 Jahre
Vorbesitz:
- Klasse B
Eingeschlossene Klassen:
- C1
Ausbildung:
- Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 10 Doppelstunden Zusatzstoff
- bei Vorbesitz Klasse C1
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
Praxis:
- Grundausbildung
- Unterweisung am Fahrzeug
- 5 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM
Mindestalter:
- 21 Jahre
- unter bestimmten Voraussetzungen
- 18 Jahre
Vorbesitz:
- Klasse C
Eingeschlossene Klassen:
- BE, C1E, T
Ausbildung:
- Theorie
- 6 Doppelstunden Grundstoff
- 4 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
- Unterweisung am Fahrzeug
Sonderfahrten nur Klasse CE:
- 5 Fahrstunden Überland
- 2 Fahrstunden Autobahn
- 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Sonderfahrten gemeinsame Ausbildung Klasse C und CE:
Solo:
- 3 Fahrstunden Überland, 1 Fahrstunde Autobahn
Zug:
- 5 Fahrstunden Überland, 2 Fahrstunden Autobahn, 3 Fahrstunden bei Dunkelheit
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, ärztliches Gutachten, augenärztliches Gutachten, Erste-Hilfe-Kurs, Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Führerscheinklasse: Traktor
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhängern.
Mindestalter:
- 16 Jahre
Ausbildung:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 2 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Keine praktische Ausbildung
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung entfällt
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Mindestalter:
- 16 Jahre für bbH bis 40 km/h
- 18 Jahre für bbH bis 60 km/h
Eingeschlossene Klassen:
- AM, L
Ausbildung:
- Theorie
- 12 Doppelstunden Grundstoff
- 6 Doppelstunden Zusatzstoff
- Praxis
- Grundausbildung
- Unterweisung am Fahrzeug
Prüfung:
- Theoretische Prüfung
- Praktische Prüfung
Notwendige Unterlagen:
- Biometrisches Passbild, Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs (bei erstmaligem Erwerb), Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Fahrausbildung, die Spaß macht
An unseren drei Standorten in Waldshut, Dogern und Albbruck erwartet dich unser sympathisches Team, modern eingerichtete Räume und aktuelle Fahrzeugmodelle.
Auf deinem Weg zum Führerschein begleiten wir dich mit einem genau auf dich abgestimmten Ausbildungskonzept. Komm doch einfach vorbei und lerne uns kennen.

Waldshut-Tiengen
Dienstag & Donnerstag
Beratung & Anmeldung: 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Albbruck
Montag
Beratung & Anmeldung: 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Dogern
Dienstag & Donnerstag
Beratung & Anmeldung: 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr